Tierschutzverein Tierhilfe Südbrandenburg e.V.
 

Du hast ein Fundtier oder Tierquälerei beobachtet, was nun?



Ansprechpartner Fundtiere (Hunde, Katzen, Haustauben, Kaninchen bzw. Kleintiere)



1. Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde


Herzberg/Elster: (03535) 480


Verbandsgemeinde Liebenwerda: (035341) 1550


Elsterwerda: (03533) 650


Schönewalde: (035362) 74330


Schlieben: (035361) 3560


Finsterwalde: (03531) 7830


Doberlug-Kirchhain: (035322) 39139


Jessen/Elster: (03537) 2765


2. Polizei (110) bzw. Feuerwehr (112) bitte verständigen, wenn es in der Nacht bzw. am Wochenende passiert


Ansprechpartner Nutztiere und Anzeige Tierquälerei


1. Veterinäramt des zuständigen Landkreises: (03535) 46-2680


2. Polizei (110) bzw. Feuerwehr (112) bitte verständigen, wenn es in der Nacht bzw. am Wochenende passiert


Zur Erklärung:


Unter Fundtiere zählen sämtliche Haustiere, wie Hunde und Katzen, aber auch Kaninchen sowie Haustauben und Ziervögel (Kleintiere). Fundtiere unterliegen in Deutschland dem Fundrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt ist.
In Bezug auf beobachtete Tierquälerei bzw. nicht artgerechte Haltung sind die beruflichen Tierschützer zuständig. Diese findet man im Landratsamt in der Abteilung Veterinärwesen. Bitte seid so couragiert und zeigt Tierquälerei bei eurem zuständigen Veterinäramt an.


Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) lautet:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

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